Berichte für die Fondsanleger

Die Berichterstattung von Power Fund I und II basiert auf den Richtlinien der European Venture Capital Association (EVCA). Die Berichte werden halbjährlich veröffentlicht. Die Berichterstattung besteht aus einem Anlegerbericht und einem Zwischenbericht. Dabei konzentriert sich der erste auf die Tätigkeiten des Fonds im Berichtzeitraum, während der zweite die Entwicklung der Zielunternehmen des Fonds im in der gleichen Zeit erläutert.

Die Berichtzeiträume sind

1. Januar bis 30. Juni (H1) und 1. Juli bis 31. Dez. (H2).