BER ICHTSWESEN

 

Berichtswesen für die Fondsinvestoren

Das Reporting basiert auf den Richtlinien der European Venture Capital Association (EVCA) und die Berichte werden halbjährlich veröffentlicht. Das Berichtswesen besteht aus einem Investorenbericht und einem Zwischenbericht. Der erstere konzentriert sich auf die Handlungen des Fonds in der Berichtsperiode, der zweite erläutert die Entwicklungen der Zielgesellschaften des Fonds im selben Zeitraum.

Die Berichtsperioden sind:
1. Januar - 30. Juni (H1) und 1. Juli - 31. Dezember (H2).
 

 
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